Vorgehen im Schadensfall

 

Im Schadensfalls kontaktieren Sie bitte Ihren Vertragspartner. Schildern Sie Ihr Anliegen und fügen Sie ggf. Dokumente wie Fotos oder Filmaufnahmen des Schadens bei. Ihr Vertragspartner wird prüfen, inwiefern es sich bei dem Schaden um eine mögliche Reklamation handeln könnte und in diesem Zusammenhang gegenenfalls alle notwendigen Schritte einleiten.

 

⇒ Wichtig! Schäden und Beanstandungen, die unter die 5 Jahre Garantie fallen, können NUR bei Ihrem Vertragspartner geltend gemacht werden. Dies ist nicht immer der Hersteller des Möbelstücks, sondern oftmals das Möbelhaus beziehungsweise der Möbelhändler.

 

Beispiel: Kunde A hat ein Polstermöbel bestellt. Das Möbel wurde geliefert, allerdings wurden verschiedene Zierfüße mitgeliefert.

  • Kunde A meldet sich beim Möbelhaus, bei dem er das Polstermöbel gekauft hat. Das Möbelhaus ist Vertragspartner von Kunde A, sodass in diesem Fall das Möbelhaus für die Lieferung aller Möbelstücke inklusive Zusatzmaterialien zuständig ist.
  • Kunde A kann sich NICHT an den Hersteller wenden, da dieser nicht Vertragspartner mit Kunde A ist und aus diesem Grund auch nicht in Aktion treten darf.

 

SCHADEN AN ELEKTRISCHEN FUNKTIONEN MELDEN

Wenn sich elektrische Funktionen an Ihrem Polstermöbel nicht mehr bedienen lassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Kontrollieren Sie, ob alle Funktionen korrekt und vollständig verbunden und alle Stecker in eine funktionstüchtige Steckdose gesteckt sind.
  2. Starten Sie das komplette System neu, indem Sie alle Stecker ziehen. Warten Sie einige Minuten, bevor Sie das Möbel wieder mit an die Steckdose anschließen.
  3. Sollten nach Schritt 1 und 2 auch weiterhin keine Funktionalität feststellbar sein, kontrollileren Sie bitte die elektrischen Schalter wie folgt:
    • Betätigen Sie die elektrischen Schalter der defekten Funktionen. Achten Sie dabei unbedingt auf akustische Signale (Piepen oder Klicken) und optische Signale (Licht – wenn es sich um einen Leuchtschalter handelt.)
    • Dokumentieren Sie, ob und wenn ja bei welchem elektrischen Schalter Sie ein akustisches oder optisches Signal wahrnehmen.
    • Wenn möglich, dokumentieren Sie bitte Ihr Vorgehen durch Fotos oder kurze Videos.
    • Kontaktieren Sie wie oben beschrieben Ihren Vertragspartner.

Bitte gehen Sie in jedem Fall wie in den Punkten 1 – 3 dargestellt vor. Ihr Vertragspartner kann so durch Ihre Mithilfe eine genauere Einschätzung des Schadensfalls vornehmen und den Schaden schneller und effektiver beheben.