Belastung und Blockieren

 

Das Polstermöbel ist mit einer Vielzahl von festen und beweglichen Komponenten ausgestattet. Zur Ausführung dieser Funktionen verfügt das Polstermöbel über Beschläge mit bewegungsintensiven Verstellmechaniken. Damit diese Technik dauerhaft und zuverlässig funktioniert sind die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:

  • Vorsicht: Quetschgefahr! Beim Öffnen und Schließen der motorisch betriebenen Teile einer Komfort-Funktion können Menschen oder Tiere verletzt und Gegenstände beschädigt werden.
  • Das Polstermöbel muss auf einer ebenen Fläche aufgestellt werden, da einzelne Komponenten ansonsten ungleichmäßig beansprucht werden könnten.
  • Im ausgefahrenen und ausgeklappten Zustand können bei einer erhöhten Belastung (beispielsweise durch Sitzen und Springen) Bauteile abbrechen.
  • Durch Schieben, Umbauen und Rangieren können Füße leicht verbiegen oder abbrechen, auch der Fußboden kann Schaden nehmen.
  • Eine punktuelle Überbelastung kann auch eintreten, wenn Sie sich in das Polstermöbel hineinfallen lassen oder darauf herumspringen („Trampolin“).
  • Wenden Sie bei der Einstellung von Funktionen niemals Gewalt an, auch nicht, wenn diese blockieren sollten.
  • Um eine einheitliche Optik und Qualität zu erhalten, belasten Sie alle Sitze des Polstermöbles gleichmäßig und vermeiden Sie so den „Lieblingsplatz-Effekt“.
  • Blockieren Sie ausfahrende Komponenten nicht durch andere Gegenstände, sondern gewähren Sie ausreichend Platz.
  • Nicht bei offenem Relax-Liegesitz aufstehen, hinsetzen oder die Füße zwischen den Fußablagen absetzen!
  • Die Relax-Funktion ist zugelassen und funktionstüchtig bis zu einer Maximalbelastung von 120 kg pro Sitzplatz. Ab einer Sitzbreite von 100cm sind die Relax-Funktionen für zwei Personen zugelassen. Die Maximalbelastung beträgt dann 200Kg.

 

Aus Sicherheitsgründen und eventuellen Gewährleistungs- und Garantieansprüchen sind  Beschädigungen des Polstermöbels grundsätzlich nur durch eine zertifizierte Fachkraft zu beheben. Umbauten und/oder Veränderungen am Polstermöbel durch eine nicht zertifizierte Fachkraft sind nicht gestattet!